Probleme bei der Sanierung richtig lösen
Was tun, wenn mal etwas bei der Sanierung schief geht?
Wie bei jedem größeren Projekt kann auch bei einer Sanierung mal etwas daneben gehen. Wenn es zu Problemen kommt, sollten Sie als Erstes mit Ihrem Vertragspartner sprechen und gemeinsam eine Lösung finden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei Sanierungsproblemen richtig vorgehen und wie Sie diese vermeiden können.
Es wurden Mängel beim Bau entdeckt
Wenn die Qualität der Arbeitsleistung nicht wie erwartet ist, haben Auftraggeber nach § 13 VOB/B einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Sollte Ihnen bereits während der Bauphase ein Mangel auffallen, dann machen Sie den Handwerker darauf aufmerksam und dokumentieren ihn mit einem schriftlichen Mangelverweis. Dieser sollte eine Frist zur Mängelbehebung und eine klare Aufforderung zur Mängelbeseitigung beinhalten.
Wenn Sie die Mängel erst nach der Abnahme festgestellt haben, ist das richtige Vorgehen wie folgt:
- Vermerken Sie die Mängel im Abnahmeprotokoll und dokumentieren Sie diese mit entsprechenden Fotos.
- Senden Sie dem Handwerker eine schriftliche Mängelanzeige, die eine Aufforderung zur Mängelbehebung inklusive Fristsetzung beinhaltet.
- Behalten Sie einen angemessenen Teil der Abschlussrechnung ein, bis die Mängel behoben sind. Laut § 17 VOB/B beträgt dieser die zweifache Höhe, jedoch höchstens zehn Prozent der Kosten für die Mängelbeseitigung.
- Bei Nichteinhaltung der Frist setzen Sie eine Nachfrist mit der Ankündigung einer Ersatzvornahme.
- Bei Nichteinhaltung der Nachfrist können Sie die Ersatzvornahme geltend machen und für die Mängelbeseitigung eine andere Firma auf Kosten des ursprünglichen Handwerkers beauftragen.
Die richtige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung:
Die Frist muss nach § 281 BGB so bemessen sein, dass der Handwerker in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen. In der Regel gelten 14 Tage als eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
Die Sanierung wird nicht rechtzeitig fertig
Verzögerungen beim Bau können verschiedene Ursachen haben, wie z. B. Lieferengpässe beim benötigten Material. Als erste Instanz sollten Sie daher mit dem Handwerker klären, welche Alternativen er für die rechtzeitige Fertigstellung der Sanierung anbieten kann.
Wenn Sie so keine zufriedenstellende Lösung finden, können Sie dem Handwerker nach § 5 VOB/B eine angemessene Frist für die Fertigstellung setzen. Auch hier gelten 14 Tage allgemein als angemessen. Wenn die Frist nicht ausreichen sollte, können Sie wie bei der Mängelbeseitigung eine Nachfrist setzen und eine Ersatzvornahme ankündigen. Zu diesem Schritt kommt es aber in den seltensten Fällen.
Die Kommunikation ist nicht nachvollziehbar
Bei Unklarheiten sollten Sie immer direkt bei Ihrem Vertragspartner nachfragen. Dass der Handwerker bei der Auftragserfüllung nicht sofort erreichbar ist, ist dabei nichts Ungewöhnliches. Viele Absprachen beim Bau werden heutzutage aber immer noch mündlich besprochen und somit nicht nachvollziehbar.
Legen Sie deshalb direkt bei der Beauftragung fest, auf welchem Wege Sie zukünftig kommunizieren wollen, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Vorzugsweise sollte die Kommunikation schriftlich erfolgen, wie z. B. über unsere Plattform oder per E-Mail. So behalten Sie auch bei längerfristigen Sanierungen den Überblick über die Absprachen und Baudokumentation.
Unser Tipp:
In unserem Blogbeitrag „So funktioniert die digitale Auftragskommunikation bei Doozer“ geben wir Ihnen hilfreiche Tipps für eine reibungslose Kommunikation über unsere Plattform.
So beugen Sie Unstimmigkeiten bei der Sanierung vor
Um Unstimmigkeiten und daraus resultierende Mängel vorzubeugen, sollten Sie die folgenden Punkte bereits beim ersten gemeinsamen Termin mit Ihrem Vertragspartner besprechen:
Bei einer Sanierung kann schon mal etwas schief gehen, aber mit der richtigen Vorbereitung können Sie dies auch einfach selbst vorbeugen. Bei Fragen und Problemen ist Doozer gerne für Sie da. Sprechen Sie jetzt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner:
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