Inhaltsverzeichnis

1.Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Die Doozer Real Estate Systems GmbH, Greifswalder Straße 5, D-10405 Berlin, (im Folgenden „DOOZER“) bietet unter www.doozer.de ein Portal an, mit dem die professionelle Immobiliensanierung vollständig online organisiert wird (im Folgenden „Portal“). DOOZER vermittelt Aufträge von Immobilieneigentümern und Unternehmen der
Immobilienwirtschaft als Auftraggeber (im Folgenden „AG“) an Handwerksunternehmen und Dienstleister als Auftragnehmer (im Folgenden „AN“).

Der AG wird im Folgenden auch als „Nutzer“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen bezeichnet. Diese Nutzungsbedingungen gelten für jeden Bestellvorgang, Beauftragungsvorgang, Anmeldevorgang oder Registrierungsvorgang, der online, per E-Mail oder über eine App durchgeführt wird und in dem auf diese Nutzungsbedingungen verwiesen wird. Hierdurch
kommt zwischen dem Nutzer und DOOZER ein gesonderter Vertrag hinsichtlich der jeweils zu erbringenden Leistungen zustande (der „Leistungsvertrag“). Hiervon zu unterscheiden
sind separate Aufträge, die zwischen dem AG und dem AN durch Vermittlung von DOOZER zustande kommen.

Entgegenstehende bzw. ergänzende Bedingungen des Nutzers – insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen – werden nicht Inhalt des Leistungsvertrages, auch wenn DOOZER Leistungen erbringt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

Die im Folgenden aufgelisteten Begriffe haben in diesen Nutzungsbedingungen die jeweils genannte Bedeutung:

Admin
Eine vom Nutzer entsprechend für die Verwaltung des Nutzerkontos legitimierte Person.

Auftraggeber (AG)
Der Auftraggeber eines durch Vermittlung von DOOZER zustande gekommenen Auftrages über Bauleistungen in einem Vertragsobjekt.

Auftragnehmer (AN)
Der Auftragnehmer eines durch Vermittlung von DOOZER zustande gekommenen Auftrages über Bauleistungen in einem Vertragsobjekt.

Auftrag
Ein Einzelauftrag über Bauleistungen je Vertragsobjekt, der durch Vermittlung von DOOZER zwischen AG und AN zustande kommt. Der Auftrag bezieht sich immer auf nur ein Vertragsobjekt.

Folge-Nutzerkonto
Das Nutzerkonto, das von einem Nutzerkonto mit Administratorrechten für eine berechtigte Person angelegt wird.

Leistungszusammenstellung
Die Zusammenstellung der gewünschten Bauleistungen innerhalb eines Auftrages und definiert den vom AN zu erbringenden Leistungsumfang des jeweiligen Auftrages.
Sie besteht aus den für den AG zusammengestellten Paketen und Positionen.

Leistungsvertrag
Jeder Vertrag über Leistungen von DOOZER für den AG, der unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen geschlossen wird.

Leistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis, welches das gesamte bei DOOZER oder auf dem Portal hinterlegte Bauleistungsspektrum in strukturierter Listenform enthält.

Nutzer
Der AG.

Nutzerkonto
Jedes Nutzerkonto, das Zugang zum Portal ermöglicht.

Vertragsobjekt
Das Immobilienobjekt, an dem die Bauleistungen vorgenommen werden.

Weitere Begriffsbestimmungen sind im DOOZER Glossar enthalten. Dieses regelt und erläutert Bezeichnungen, Verwendungen und Bedeutungen von Ausdrücken/Fachausdrücken bei DOOZER und dem Portal, aller Dokumente und Verträge, die auch für diese Nutzungsbedingungen relevant sind.

 

2. Regelungen zum Leistungsbereich von DOOZER

2.1.
DOOZER ermöglicht dem Nutzer kostenfrei auf Grundlage standardisierter Leistungszusammenstellungen, mit dem AN ggf. kostenpflichtige Verträge über Bauleistungen zu pauschalen Gesamtpreisen zu schließen und abzuwickeln. Dies kann auf der Plattform oder über sonstige Kommunikationswege erfolgen. Hierzu ermittelt DOOZER aus den vom AG bereitgestellten Daten zum Vertragsobjekt, den aus einem von DOOZER bereitgehaltenen, detaillierten Leistungsverzeichnis auszuwählenden jeweils zu beauftragenden Bauleistungen und den von allen potentiellen AN für die unterschiedlichen Bauleistungen angebotenen Einheitspreisen die entsprechenden Einzelmengen, die Leistungsmenge und die Auftragssumme und ermöglicht dem AG einen direkten Preisvergleich für eine objektspezifische Leistungszusammenstellung zwischen verschiedenen Handwerkern als potentiellen AN.

2.2.
Alle Mengenansätze für die Preisermittlung der Leistungszusammenstellung ergeben sich aus den konkreten Nutzereingaben für jedes Vertragsobjekt, aus ggf. hinterlegten Flächen und aus den von DOOZER genutzten Algorithmen. Sofern beim Anlegen einer Fläche und bei der Leistungszusammenstellung keine genaue raumweise Einzeleingabe erfolgt, ergeben sich die Mengenansätze aus den vorgenannten Berechnungen von Doozer.
Ein Anspruch des Nutzers auf Nutzung des Portals besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. DOOZER ist bemüht, Beschränkungen, Beeinträchtigungen, Verbindungsabbrüche oder andere Einschränkungen der Nutzung des Portals zu vermeiden, soweit dies technisch möglich ist. Insbesondere kann bei einer unbefugten Umgehung der Sicherheitsbarrieren und der Ausnutzung etwaiger Lücken (Hack) oder im Rahmen von Pflege und Weiterentwicklung des Portals (Wartungsarbeiten) die Verfügbarkeit ganz oder teilweise eingeschränkt sein. Plan- und außerplanmäßige Wartungsarbeiten kündigt DOOZER – soweit möglich – im Voraus per E-Mail an. Während der Wartungsarbeiten steht das Portal dem Nutzer nicht zur Verfügung.

2.3.
Soweit nicht besonders mit dem Nutzer vereinbart, umfassen die Leistungen von DOOZER nicht
a) die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Hardware und Software (einschl. Zugangs-Software) für die Eingabe und den Abruf von Informationen und Daten;
b) die Bereitstellung und Unterhaltung von Telekommunikations-Verbindungsleitungen zwischen dem Nutzer und den Zugangseinrichtungen von DOOZER für das Portal;
c) die inhaltliche Gestaltung, Überprüfung, Abänderung oder Aktualisierung der vom Nutzer online eingegebenen oder importierten Daten und Informationen; und
d) die Datensicherung der vom Nutzer in das Portal eingestellten Inhalte – eine dauerhafte Sicherung und Speicherung eigener Inhalte der Nutzer sowie der Vertragsinhalte von über das Portal vermittelten Bauaufträgen haben die Nutzer selbst zu veranlassen.

Die Voraussetzungen hinsichtlich der Punkte a) bis d) sind von dem Nutzer auf eigene Kosten und Gefahr selbst zu schaffen.

2.4.
Die Nutzung des Portals oder der angebotenen Funktionen kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden.
Dazu zählen insbesondere die Überprüfung der Anmeldedaten, das Zahlungsverhalten, ein Bonitätscheck und/oder die Vorlage bestimmter Nachweise (beispielsweise Identitätsnachweise).

2.5.
DOOZER ist berechtigt, Leistungen (z. B. Programmierungsleistungen) durch Dritte erbringen zu lassen und die von dem Nutzer an DOOZER übermittelten Daten zu diesem Zweck an Dritte weiterzugeben. DOOZER ist berechtigt, die vertragsgegen­ständlichen Leistungen durch Einstellung der Daten auch in solchen Diensten zu erbringen, die durch Dritte betrieben werden (z. B. Serverhosting). In jedem Fall wird DOOZER den jeweiligen Dritten vor Weitergabe von Daten zur Beachtung der Belange des Datenschutzes und zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten. DOOZER wird dem Nutzer auf Verlangen den diesbezüglichen Nachweis hierzu erbringen.

3.Zugang zum Portal, Nutzerkonto

3.1.
Für die Laufzeit des Leistungsvertrages stellt DOOZER dem Nutzer einen Zugang zum Portal zur Verfügung. Hierzu ist zunächst die Einrichtung eines Nutzerkontos unter Angabe der abgefragten notwendigen Stammdaten (insbesondere Name / Firmenname, Kontaktdaten, ggf. Unternehmensform, gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter, Qualifikationen, Ansprechpartner) und die Freischaltung durch DOOZER erforderlich.

3.2.
Während der Registrierung für das Portal ist vom Nutzer eine entsprechend legitimierte Person als Administrator (im Folgenden auch kurz „Admin“) zu bestimmen, die für die Verwaltung des Nutzerkontos verantwortlich ist und darin später auch persönliche Folge-Nutzerkonten für Mitarbeiter oder Bevollmächtigte des Nutzers anlegen kann (s. Ziffer 3.5).

Die für die Registrierung erforderlichen Pflichtangaben sind im Registrierungsprozess entsprechend gekennzeichnet. Andere Angaben sind optional und können ggf. auch später ergänzt werden. Als Telefonnummer darf keine Mehrwertdiensterufnummer und als Adresse kein Postfach angegeben werden. Die anzugebende E-Mail-Adresse dient gleichzeitig der Kommunikation zwischen dem Nutzer und DOOZER.

3.3.
DOOZER behält sich das Recht vor, die Vorlage von Nachweisen für die angegebenen Daten und Eigenschaften zu verlangen.
DOOZER prüft die im Anmeldeformular gemachten Angaben des Nutzers auf Vollständigkeit und korrektes Eingabeformat und schaltet dessen Nutzerkonto bei erfolgreicher Prüfung frei. Der Nutzer erhält hierüber eine Mitteilung in Textform (Brief, Fax oder Email). Nach Freischaltung seines Nutzerkontos kann der Nutzer über das Portal Aufträge schließen.

Im Fall unvollständiger Angaben fordert DOOZER den Nutzer per Email zur Ergänzung oder Korrektur seiner Angaben auf. Wenn eine Ergänzung oder Korrektur nicht erfolgt, wird DOOZER die unvollständige Anmeldung nach angemessener Zeit, frühestens jedoch nach Ablauf eines Monats, löschen. Jeder Nutzer kann nur ein einziges Nutzerkonto anlegen und verwenden. Mehrfachregistrierungen auf dem Portal DOOZER sind unzulässig.

3.4.
Die im Nutzerkonto angegebenen Daten sind von dem Nutzer während der Vertragslaufzeit auf einem aktuellen Stand zu halten. Änderungen sind DOOZER unverzüglich anzuzeigen. Das Recht auf unverzügliche Vorlage von Nachweisen über die angegebenen Daten bleibt DOOZER auch insofern vorbehalten.

3.5.
Der Nutzer hat die Möglichkeit, Nutzernamen und Passwort in seinem Nutzerkonto zu ändern.
Die Anwender-Rolle „Admin“ ermöglicht dabei die aktive Anwendung sämtlicher Portal-Funktionen. Admin-Befugnisse und Folge-Nutzerkonten mit einem jeweils persönlichen Zugang (Benutzername + Passwort) und der zugewiesenen Anwender-Rolle dürfen nur für unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen eingerichtet werden. Die Weitergabe der einer berechtigten Person zugewiesenen Zugangsdaten an Dritte oder die Verwendung eines persönlichen Nutzerkontos oder Folge-Nutzerkontos durch mehrere Personen (auch andere Mitarbeiter oder Bevollmächtigte des Nutzers!) sowie die Einrichtung von mehr als einem Nutzerkonto oder Folge-Nutzerkonto pro berechtigter Person sind ausdrücklich untersagt. Handlungen, die Mitarbeiter oder Bevollmächtigte des Nutzers über das Portal oder an dem Portal bzw. im Nutzerkonto vornehmen, werden dem Nutzer als eigene Handlungen zugerechnet. Folge-Nutzerkonten werden von DOOZER inhaltlich nicht mehr überprüft, und für diese ist keine eigene Freischaltung durch DOOZER erforderlich.

 

4. Daten

4.1. Dem Nutzer ist bewusst, dass DOOZER seine im Rahmen einer Auftragserteilung in das Portal eingegebenen Daten zu Zwecken der Vermittlung und Vertragsabwicklung an potentielle AN übermittelt. Dies sind insbesondere der Name des Nutzers bzw. dessen Firma, seine Kontaktdaten (Postanschrift, Email-Adresse(n), ggf. Telefonnummer(n)) sowie den Ort der Leistungserbringung des Nutzers.

4.2. Nutzer dürfen die über das Portal vermittelten Daten nur für die sich hieraus ergebenen vertraglichen Zwecke verwenden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, z. B. zu Zwecken der Werbung, darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Betroffenen erfolgen.

 

5. Allgemeine Nutzungsregeln für das Portal

5.1. Der Nutzer verpflichtet sich bei der Inanspruchnahme der Leistungen von DOOZER:

a) die vorgegebenen programmtechnischen Anleitungen zu befolgen und mittels der üblichen Programme (Internet-Browser) oder einer gegebenenfalls durch DOOZER bereitgestellten Software zu nutzen;

b) bei Durchführung von über DOOZER vermittelten Aufträgen ausschließlich die über das Portal bereitgestellten und abrufbaren Anwendungsfunktionen, Formulare und Dokumente zu nutzen – die wirksame Einbeziehung eigener Dokumente der Nutzer (s. Ziffer 7.2) ist nur möglich, wenn diese zuvor an entsprechend gekennzeichneten Stellen mittels der dort angebotenen Funktion im Portal hochgeladen bzw. eingestellt und gespeichert worden sind;

c) die Verwendung automatisierter Software (z.B. Skript-Programme) zu unterlassen, insbesondere, wenn der Einsatz dieser Software der Generierung oder Gewinnung bestimmter Daten dient;

d) für die Nutzung der Plattform erstellte Passwörter geheim zu halten;

e) regelmäßig aktualisierte Anti-Viren-Programme einzusetzen und erforderliche Vorkehrungen zur regelmäßigen Sicherung seiner Daten einzurichten und auf­rechtzuerhalten;

f) DOOZER rechtzeitig – wenn möglich im Voraus – über in seinem Bereich eintretende Änderungen zu informieren, soweit diese geeignet sind, die Sicherheit der über das Portal übertragenen Daten zu beeinträchtigen;

g) DOOZER unverzüglich erkennbare Störungen anzuzeigen;

h) keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze und Applikationen führen können; und

i)dafür Sorge zu tragen, dass von ihm in das Portal eingestellte Dateien frei von Schadsoftware sind. DOOZER ist nicht verpflichtet, derartige Dateien auf Schadsoftware zu überprüfen.

5.2.
Zum Schutze von DOOZER und anderer Nutzer des Portals verpflichtet sich der Nutzer weiter, es zu unterlassen:

a) Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DOOZER die Nutzung der Zugangseinrichtungen für das Portal zu gestatten, ausgenommen die in der Benutzerverwaltung des Nutzers gespeicherten und mit entsprechenden Zugriffsrechten ausgestatteten Mitarbeiter / Bevollmächtigten des Nutzers;

b) technische und inhaltliche Manipulationen des Portals vorzunehmen bzw. zu versuchen;

c) den Betrieb des Portals und dessen technischer Infrastrukturen und Funktionen zu beeinträchtigen oder zu belasten, insbesondere Viren, Software, Skripten, Robots oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung des Portals zu verwenden;

und / oder

a) Daten zu modifizieren, zu überschreiben oder zu blockieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung des Portals notwendig ist.

5.3.
Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn und soweit sie in Textform (z. B. per Email, in Vertragsformularen oder über das Terminplanungstool des Portals) als verbindlich vereinbart sind.

 

6. Umgehungsverbot

6.1.
Verträge oder Vertragsanbahnungen über die Ausführung von Leistungen, die auf einer für den Nutzer generierten Leistungszusammenstellung basieren und Auftragnehmern angeboten werden, die dem Nutzer von DOOZER vermittelt bzw. vorgeschlagen wurden, dürfen von dem Nutzer ausschließlich unter Einschaltung von DOOZER geschlossen und abgewickelt werden. Dies gilt auch für eventuelle Nachträge zu solchen Verträgen. Vertragsanbahnung im Sinne des Satzes 1 ist ein Angebot oder Verhandeln über die Beauftragung der entsprechenden Leistungen gegenüber/mit einem dem Nutzer hinsichtlich dieser Leistungszusammenstellung durch DOOZER vermittelten bzw. vorgeschlagenen Auftragnehmer.

6.2.
Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Umgehungsverbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des jeweiligen Brutto-Wertes des unter Umgehung von DOOZER zur Ausführung gelangten Auftrags zzgl. einer Aufwandspauschale in Höhe von 1.000,00 € fällig. Dem Nutzer steht in einem solchen Fall der Nachweis frei, DOOZER sei durch das vertragswidrige Verhalten kein zusätzlicher Aufwand entstanden oder der Aufwand sei wesentlich geringer als die geltend gemachte Pauschale.

6.3.
Soweit in Einzelfällen, etwa aufgrund eines besonders hohen Auftragswerts, der DOOZER entstandene Aufwand die Pauschale deutlich übersteigt, bleibt es DOOZER vorbehalten, anstelle der Aufwandspauschale den nachgewiesenen höheren Aufwand geltend zu machen.

6.4.
Für die Dauer von 3 Monaten nach Abwicklung und Durchführung eines über das Portal vermittelten Auftrages gilt das Umgehungsverbot gemäß Ziffer 6.1 über unmittelbare Nachträge zu diesem Auftrag hinaus auch für sonstige (Folge-) Aufträge des AG an den jeweiligen AN.

6.5.
Weiterhin bindet das Umgehungsverbot gemäß Ziffer 6.1 auch mit dem Nutzer verbundene Unternehmen bzw. Unternehmen, an denen der Nutzer beteiligt ist, sowie mit dem jeweiligen Auftragnehmer verbundene Unternehmen und Unternehmen, an denen dieser beteiligt ist. Verträge über die Ausführung von Leistungen, die auf einer für den Nutzer generierten Leistungszusammenstellung basieren, sind also auch dann ausschließlich unter Einschaltung von DOOZER zu schließen und abzuwickeln, wenn anstelle des Nutzers oder des ihm durch DOOZER vermittelten bzw. vorgeschlagenen Auftragnehmers ein Unternehmen, mit dem diese jeweils verbunden oder an dem sie beteiligt sind, Vertragspartei wird.

 

7. Schulungen

Der Nutzer kann bei DOOZER Schulungen zur Einweisung in das Portal buchen. Die Vergütung für die Schulungen richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste von DOOZER.
Die Schulungen erfolgen nach Vereinbarung mit persönlicher Anwesenheit des schulenden Personals von DOOZER oder über das Internet.

 

8. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Schutzrechte Dritter, Freistellung, Sperre

8.1.
Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Eingabe und dem Abruf von Daten und Informationen über das Portal gesetzliche und behördliche Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheber- und/oder Markenrechts und/oder andere Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes sowie gesetzliche Bestimmungen zur Verhinderung der Schwarzarbeit einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Insbesondere ist es untersagt:

  • Rassistische, pornografische, sitten- oder rechtswidrige, gewaltverherrlichende oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Inhalte zu verwenden, zu verbreiten oder Produkte zu bewerben, anzubieten und zu vertreiben;
  • belästigende, schädigende, gefährdende, verleumderische, bedrohende, gewaltverherrlichende, rassistische oder sonstige verwerfliche Inhalte über das Portal zu verschicken, unabhängig davon, ob diese Inhalte DOOZER und/oder andere Personen oder Unternehmen betreffen; und/oder
  • Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Funktionalität des Portals zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten.

8.2.
DOOZER ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die durch den Nutzer eingestellten Inhalte Rechte Dritter beeinträchtigen oder gegen objektives Recht verstoßen. Die Verantwortlichkeit hierfür trägt ausschließlich der Nutzer.

8.3.
DOOZER wird den Nutzer im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihm gegenüber geltend machen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein dem Nutzer gem. Ziffer 8.1 zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.

8.4.
Der Nutzer wird DOOZER von jeglicher Haftung aufgrund eines Verstoßes gegen Ziffer 8.1 freistellen und DOOZER nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Beruht die DOOZER zur Last gelegte Rechtsverletzung darauf, dass vom Nutzer oder auf Veranlassung des Nutzers von DOOZER im Portal zugänglich gemachte Daten, Gestaltungen und/oder sonstige Informationen Urheberrechte, Markenrechte und/oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann DOOZER vom Nutzer verlangen, dass dieser etwaige Schadensersatzbeträge und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung übernimmt, soweit DOOZER kein Mitverschulden zur Last fällt. Angemessene Kosten einer notwendigen Gegendarstellung oder vergleichbaren Mitteilung durch DOOZER sind durch den Nutzer zu ersetzen.

8.5.
Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Verstoß gegen Ziffer 8.1 vorliegt, ist DOOZER bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Nutzung durch den Nutzer berechtigt, das Nutzerkonto des Nutzers und alle Folge-Nutzerkonten zu deaktivieren sowie die in das Portal integrierten Inhalte des Nutzers zu entfernen. Hierüber wird der Nutzer im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informiert.

 

9. Abschluss von Aufträgen zwischen AG und AN

9.1.
DOOZER ermöglicht den Abschluss von Aufträgen über Bauleistungen zwischen dem AN und dem AG. DOOZER wird bei diesen Aufträgen weder Vertragspartei noch handelt DOOZER als Vertreter des AN oder des AG. Soweit von dem AG oder dem AN Willenserklärungen unter Vermittlung von DOOZER abgegeben und ggf. übermittelt werden, handelt DOOZER für deren Übermittlung lediglich als Bote.

9.2.
Der AG hat gegenüber DOOZER keinen Anspruch auf die Vermittlung von Aufträgen.

9.3.
Soweit DOOZER dem AG eine Leistungszusammenstellung, Bauvertragsbedingungen und etwaige andere rechtliche, technische oder wirtschaftliche Dokumente bereitstellt und den Abschluss eines darauf basierenden Auftrags mit dem AN ermöglicht, übermittelt DOOZER ein unverbindliches Angebot des AN, dass der AG ein bindendes Angebot zum Vertragsschluss abgebe (invitatio ad offerendum). Ein Auftrag kommt erst mit der Annahme eines verbindlichen Angebots des AG durch den AN zustande.

 

9.4. Soweit der Abschluss von Aufträgen zwischen AG und AN über das Portal erfolgt, gestaltet sich dieser wie folgt:

a) Der AG wählt ein bestimmtes Vertragsobjekt aus einem vorhandenen Portfolio aus oder legt unter Angabe der Lage und Größe eines neuen Vertragsobjekts an und ergänzt in beiden Fällen alle weiteren erforderlichen Angaben im Konfigurator.

b) Der AG wählt Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis und den bereits vorkonfigurierten Leistungspaketen aus und erstellt die Leistungszusammenstellung für einen betreffenden Auftrag. Die Leistungszusammenstellung ist notwendiger und immer unabdingbarer 1. Bestandteil eines über das Portal geschlossenen Auftrags.

c) Sofern der AG dem betreffenden Auftrag objektspezifische Anlagen wie Grundrisse, Bauzeichnungen, Fotos o. ä. beifügen will, die ebenfalls Vertragsbestandteil des Auftrags werden sollen, kann er diese über die Upload-Funktion des Portals anfügen. Diese sind damit automatisch nur diesem Auftrag zugeordnet. Auf objektspezifische Anlagen kann auch ganz verzichtet werden. Objektspezifische Anlagen sind optionaler, und auftragsweise variabler 2. Bestandteil eines über das Portal geschlossenen Auftrags.

d) Automatisch Teil jedes über das Portal geschlossenen Auftrags werden die im Portal abrufbaren Bauvertragsbedingungen. Die Grundeinstellung dieser Bauvertragsbedingungen, abgestimmt auf das Portal und dessen Inhalte, stellt DOOZER zur Verfügung. Diese können aber im Einzelfall ersetzt werden. Jeder AG kann eine eigene Version dieser Bauvertragsbedingungen in seiner Nutzerverwaltung einstellen und übergreifend für alle zwischen dem AG und einem AN zu schließenden Aufträge verwenden. Vorgenannte Bauvertragsbedingungen – in der Grundeinstellung oder als eigene Version des AG – sind insofern variabler, aber ebenfalls unabdingbarer 3. Bestandteil eines über das Portal geschlossenen Auftrags.

e) Automatisch Teil jedes über das Portal geschlossenen Auftrags werden die im Portal abrufbaren Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV). Die Grundeinstellung dieser ZTV, abgestimmt auf das Portal und dessen Inhalte, stellt DOOZER zur Verfügung. Diese ZTV können aber im Einzelfall ersetzt werden. Jeder AG kann eine eigene Version dieser ZTV in seiner Nutzerverwaltung einstellen und übergreifend für alle zwischen dem AG und einem AN zu schließenden Aufträge verwenden oder aber auf seine eigenen ZTV ganz verzichten, sofern auch eigene Bauvertragsbedingungen eingestellt sind. Die ZTV sind optionaler und variabler 4. Bestandteil eines über das Portal zustande gekommenen Auftrags.

f) Das Portal ermittelt die Mengen für die Leistungszusammenstellung automatisiert und näherungsweise auf Grundlage der Angaben des AG im Konfigurator (Ziffer 9.3 a)).

g) Das Portal berechnet einen möglichen Gesamtpreis als Pauschalpreis für diese vom AG erstellte Leistungszusammenstellung aus den automatisierten Mengenberechnungen und den vorher von allen angebundenen AN auf das mengenlose Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen.
Je nach Firmenrichtlinie des jeweiligen AG für die Auslösung von Aufträgen kann das jeweilige Angebot des AG zum Abschluss eines Auftrages an diesem Punkt und vor Übermittlung an den gewählten AN über das Portal noch einen AG-seitigen Freigabeprozess durchlaufen. Die Preisbindung des AN für Angebote des AG, die einem solchen Freigabeprozess unterliegen beträgt max. 30 Kalendertage. Danach fällt das Angebot des AG automatisch zurück in den nicht-bindenden Status „Entwurf“ und ist vom AG neu zu bearbeiten und sodann erneut abzugeben.

h) Der AG übermittelt über das Portal diese Leistungszusammenstellung (Ziffer 9.3 b)) mit berechneter Pauschalsumme einschließlich etwaiger Anlagen (Ziffer 9.3 c)) und nach Akzeptieren der jeweils geltenden Bauvertragsbedingungen (Ziffer 9.3 d)) und ggf. ZTV (Ziffer 9.3 e)) als AG-seitig bestätigtes Angebot zum Abschluss eines Auftrags an den ausgewählten AN.

i) Der AG ist für zwei (2) Werktage an sein jeweiliges Angebot gebunden. Wenn der AN das Angebot nicht innerhalb dieser Frist annimmt, erlischt das Angebot. Dem AG steht es dann frei, den Auftrag nicht oder an Dritte zu vergeben.

j) Nimmt der AN das Angebot zum Abschluss eines Auftrags durch Änderung des Auftragsstatus im Portal zu „Auftrag angenommen“ innerhalb der vorgesehenen Frist an, kommt der Auftrag in diesem Zeitpunkt mit den durch das Portal vorgegebenen Inhalten in der jeweiligen Leistungszusammenstellung zu Stande.

9.5.
Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung zwischen DOOZER und dem AG sind der AG und der AN alleinig für das wirksame Zustandekommen von Verträgen untereinander sowie die ordnungsgemäße Ausführung und Erfüllung dieser Verträge, die Einhaltung von Formerfordernissen, den Inhalt, Gegenstand und die Rechtswirksamkeit von Erklärungen, die unter Nutzung des Portals abgegeben werden, verantwortlich. DOOZER ist weder für die Bonität, noch für die Leistungsfähigkeit des AG oder des AN verantwortlich. Es erfolgt keine vorherige Prüfung.

9.6.
Die durch DOOZER ermittelten Auftragsdaten, insbesondere hinsichtlich der Massenberechnungen und der automatischen Mengenermittlungen auf Grundlage der Angaben im Portal-Konfigurator, sind vor Übersendung eines Angebots zum Abschluss eines Auftrages vom AG auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

9.7.
Etwaige von DOOZER zur Verfügung gestellten Bauvertragsbedingungen oder sonstige Dokumente stellen auf die Leistungen von DOOZER, insbesondere auf das Portal und dessen Inhalte abgestimmte (Muster-)Dokumente dar. Die Verwendung erfolgt durch den Nutzer auf eigenes Risiko. Eine Haftung von DOOZER für den Inhalt solcher Dokumente und für deren individuelle Nutzung ist ausgeschlossen. Das Zurverfügungstellen solcher Dokumente stellt keine rechtliche, steuerliche oder technische Beratung des Nutzers dar und ersetzt keine eigene rechtliche, steuerliche und technische Prüfung durch den Nutzer

 

10. Durchführung der über DOOZER vermittelten Aufträge

10.1.
Zur Durchführung der über DOOZER vermittelten Aufträge benennt der Nutzer jeweils einen zentralen Ansprechpartner auf Seiten des Nutzers.

10.2.
Die Durchführung der über DOOZER vermittelten Aufträge einschließlich der Vermittlung bei etwaigen Auseinandersetzungen zwischen dem AG und einem AN, zum Beispiel hinsichtlich der Qualität der erbrachten Leistung bzw. der Erfüllung behaupteter Ansprüche, ist nicht Bestandteil der Leistungen von DOOZER. Auseinandersetzungen hinsichtlich der über DOOZER vermittelten Aufträge sind ausschließlich zwischen dem AG und dem AN zu führen.

10.3.
Unbeschadet des vorstehenden Abs. 10.2. behält sich DOOZER das Recht vor, bei Schlechtleistung des AN (mangelhafte Ausführungsqualität oder Verspätungen der beauftragten Leistungen etc.) diesen von weiteren Vermittlungen über das Portal auszuschließen und die DOOZER-Nutzungsbedingungen für Auftraggeber Stand Juli 2022 Seite 12 von 18 entsprechenden Funktionen seines Nutzerkontos entsprechend Ziffer 13. dieser Nutzungsbedingungen zu sperren.

 

11. Vergütung im Rahmen der Aufträge und Rechnungsstellung

11.1.
Vergütung
Im Falle des Zustandekommens eines auf ein Vertragsobjekt bezogenen Auftrages über DOOZER erfolgt die Vergütung der jeweils beauftragten Leistungen nach den pauschalierten Einheitspreisen des ausgepreisten Leistungsverzeichnisses. Die Höhe der Vergütung für jedes Vertragsobjekt ergibt sich erst nach Festlegung der Baumaßnahmen in Form der Leistungszusammenstellung und daraus folgenden systembasierten Mengen und Gesamtpreisberechnung durch DOOZER für den Auftrag je Vertragsobjekt. Die Abrechnung erfolgt allein über diese Aufträge, die über DOOZER erteilt und abgewickelt werden. Jeder Einzelauftrag erhält eine eigene systemgenerierte und eindeutige Auftragsnummer und ein Auftragsdatum. Mit der Auswahl des AN durch den AG für den jeweiligen Auftrag werden die maßgeblichen Einheitspreise und die Gesamtsumme fixiert. Nach Zustandekommen eines Auftrages gelten die jeweiligen in der Leistungszusammenstellung aufgeführten Preise als Festpreise für diesen Einzelauftrag bis zur endgültigen Fertigstellung der beauftragten Leistungen durch den AN. Die Leistungszusammenstellung aus Paketen und ggf. Einzelpositionen im Portal einschl. der systemberechneten und ggf. manuell ergänzten Mengen unter Anwendung der vom AN vorgegebenen Einheitspreise ergeben eine Auftragssumme, die als Leistungspauschale verstanden wird und bei Zustandekommen des Auftrags als Pauschalfestpreis gilt.

11.2.
Abrechnung
Die Abrechnung bzw. Rechnungsstellung bei Aufträgen erfolgt digital über das Portal mit der dort zur Verfügung gestellten Funktionalität. Die zuvor für den jeweiligen Auftrag erzeugte Leistungszusammenstellung einschl. eventueller Nachträge mit der jeweiligen Auftrags-Gesamtsumme wird direkt in die Schlussrechnung übertragen und mit einer systemeigenen Rechnungsnummer sowie der Auftragsnummer versehen. Weiterhin werden alle Angaben des bearbeiteten Vertragsobjekts hinzugefügt (AG-Name / Leistungsempfänger mit Adresse, ggf. abweichende Rechnungsadresse, Nummer/ID des Vertragsobjekts und deren Adresse, Lage, Name und Adresse des AN). Der AN kann eine eigene Rechnungsnummer hinzufügen. Unabhängig von einem Versand per Post oder per Email wird die Rechnung dem AG ebenfalls direkt im Portal zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich erfolgt der Abrechnungsvorgang ausschließlich digital. Ein Aufmaß, eine Berechnung oder eine erneute Bear­bei­tung bzw. Zusammenstellung von Leistungspositionen durch den AN ist nicht erforderlich.

 

12. Konkurrenzverbot / Wettbewerbsrechtliche Unterlassungspflichten

12.1.
Der Nutzer hat jegliche Handlungen zu unterlassen, die dazu geeignet sind, Teile des Portals zur Wiederverwendung zu extrahieren, zu reproduzieren, zu vervielfältigen,
zu kopieren oder anderweitig privat oder gewerblich zu nutzen (gleichgültig ob einmalig oder mehrfach). Insbesondere das Leistungsverzeichnis, die Systematik der Eingaben
und die Mengenberechnungen und Ergebnisse derselben, alle Vertragsbedingungen und generierten Aufträge unterliegen diesem Verbot.

12.2.
Der Nutzer darf kein dem Portal von DOOZER entsprechendes Dienstleistungsportal herstellen und/oder veröffentlichen, das wesentliche Teile dieses Portals enthält und/oder wesentliche Funktionen des Portals abbildet.

12.3.
Der Nutzer verpflichtet sich, für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die unter Ziffer 12.2 beschriebenen Tätigkeiten zu unterlassen und für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung an DOOZER eine von DOOZER gem. § 315 BGB zu bestimmende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Angemessenheit im Streitfall auf Antrag des Nutzers vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

 

13. Sperrung, Löschung

13.1.
DOOZER behält sich das Recht vor, notwendige und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese Nutzungsbedingungen, der Leistungsvertrag geltendes Recht oder Rechte Dritter schuldhaft verletzt werden. Bei geringen Verstößen kann sich dies auf einen Hinweis an den Nutzer auf eine solche Verletzung beschränken. Bei schweren Verstößen kann es zu einer vorübergehenden Sperrung oder zur vollständigen Löschung des Zugangs/Nutzerkontos bzw. der Folge-Nutzerkonten kommen.

13.2.
Durch das Sperren eines Nutzerkontos oder von Folge-Nutzerkonten stehen dem Nutzer für die Dauer der Sperre die Portal-Funktionen nicht zur Verfügung. Durch das Löschen seines Nutzerkontos oder von Folge-Nutzerkonten verliert der Nutzer dauerhaft das Recht, auf die Dienste von DOOZER zuzugreifen oder sie zu verwenden.

13.3.
Einem vorübergehend gesperrten oder dauerhaft gelöschten Nutzer ist es untersagt, ein neues Nutzerkonto bzw. Folge-Nutzerkonto – auch unter einem anderen Namen – anzulegen.

13.4.
In Fällen der Ziffer 13.1 kann DOOZER von dem Nutzer den Ersatz der für eine Sperrung/Löschung entstandenen Aufwendungen verlangen.

13.5.
In Fällen der Ziffer 13.1 kann DOOZER von dem Nutzer den Ersatz der für eine Wiederfreischaltung entstandenen Aufwendungen verlangen.

13.6.
Eine Sperrung/Löschung hat keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Aufträge zwischen dem AG und dem AN.

13.7.
Die technische Sperrung und Löschung eines Nutzerkontos kann nur durch DOOZER erfolgen. Durch einen Administrator angelegte Folge-Nutzerkonten können durch den Administrator selbst jederzeit gelöscht werden. Eine Deaktivierung eines Nutzerkontos ist keine Löschung.

13.8.
Im Falle der Löschung eines Nutzerkontos haben DOOZER und andere Nutzer das Recht, auf dem Portal erzeugte oder eingegebene Inhalte und Informationen des gelöschten Nutzers weiter zu verwenden, soweit es sich um mit geschlossenen Aufträgen verbundene Inhalte und Informationen handelt.

 

14. Zahlungspflichten der Nutzer

14.1.
Die Nutzung des Portals und die Vermittlung von Aufträgen zwischen dem AG und dem AN sind für den AG kostenlos.

14.2.
Zusatzdienste von DOOZER, wie Leistungen bei der Stammdatenpflege für Nutzerkonten oder Portfolien, Bereitstellung und Betreuung von Schnittstellen, Anbindung von Handwerkern zu besonderen Konditionen des Nutzers, Einstellung nutzereigener Vertragskomponenten oder Leistungskataloge oder Bereitstellung nutzergewünschter Paketkonfigurationen, Schulungen und ggf. weiteres sind gesondert zu vergüten und zu vereinbaren.

14.3.
Sofern vergütungspflichtige Zusatzleistungen vereinbart werden, sollen Zahlungen möglichst per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen.

 

15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Nutzer darf gegen Forderungen von DOOZER nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DOOZER anerkannt worden sind.

 

16. Mängelansprüche

Dem Nutzer stehen die jeweils einschlägigen gesetzlichen Mängelansprüche zu. Als Mangel im Sinne dieser Nutzungsbedingungen gelten nur solche Abweichungen der vereinbarten Funktionsweise des Portals, welche die Nutzung des Portals zum Gebrauch gemäß dieser Nutzungsbedingungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Unerheblich sind insbesondere solche Abweichungen und Beeinträchtigungen, die schnell behebbar sind oder nur über einen kurzen Zeitraum von maximal 3 Tagen auftreten.

 

17. Haftung

17.1.
Beschreibungen der Funktionen des Portals z. B. in der Werbung/in Prospekten u. ä. stellen keine Garantieerklärung dar. DOOZER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

17.2.
Soweit in der nachstehenden Ziffer 17.3 nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von DOOZER auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und auch nach Ablauf einer DOOZER etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. DOOZER haftet vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 17.3 insbesondere nicht für die über das Portal abrufbaren, von dem Nutzer eingegebenen oder hochgeladenen Informationen, Dokumente oder sonstigen Inhalte – weder hinsichtlich ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität, noch hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit oder Freiheit von Rechten Dritter, für Schäden an Rechtsgütern des Nutzers sowie für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.

17.3.
Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziffer 17.2 gelten nicht für Körperschäden, Schäden an Gesundheit und Leben sowie Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden, die DOOZER oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten haben. Sie gelten ferner nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wie unten beschrieben) entstanden sind. In diesen Fällen gilt Folgendes:

a.) DOOZER haftet wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder für Personen- und/oder Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen.

b) DOOZER haftet ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten der Erfüllungsgehilfen von DOOZER.

c) Im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden sind, haftet DOOZER nach den gesetzlichen Bestimmungen, in dem letztgenannten Fall jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Leistungsvertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Leistungsvertrages waren und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf.

17.4.
Soweit nicht nach Maßgabe der Ziffer 17.3 eine unbeschränkte Haftung gegeben ist, haftet DOOZER für alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen mit einer Verjährungsfrist von einem Jahr. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

17.5.
Für Pflichtverletzungen und Mängel, die sich im Rahmen der Durchführung eines über DOOZER zustande gekommenen Auftrages zwischen dem AN und dem AG ergeben,
ist DOOZER nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Planungsmängel, Baumängel, Mängel der von dem AN zur Verfügung gestellten Informationen und Fehler der Massenberechnungen aufgrund unrichtiger Angaben des Nutzers. Wird DOOZER gleichwohl von dem AN wegen einer Pflichtverletzung oder eines Mangels aus dem vermittelten Auftrag in Anspruch genommen, ist der AG bezüglich durch ihn erfolgter Pflichtverletzungen verpflichtet, DOOZER von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.

17.6.
Dem Nutzer ist bewusst, dass DOOZER bei der Erstellung von Leistungszusammenstellungen auf Informationen, Dokumente und andere Materialien angewiesen ist, die der Nutzer DOOZER bereitstellt. Folglich ist DOOZER, vorbehaltlich der Regelungen in Ziffern 17.1 bis 17.3, nicht verantwortlich für (A) die Richtigkeit, Vollständigkeit, Integrität und Genauigkeit der DOOZER bereitgestellten Informationen, Dokumente und anderer Materialien; (B) die Zulässigkeit der Bereitstellung solcher Informationen, Dokumente und anderer Materialien an DOOZER und deren vertragsgemäße Nutzung durch DOOZER; (C) die Tatsache, dass die durch den AN aufgrund des Auftrags erbrachten Leistungen den tatsächlichen Bedarf des Nutzers unter- oder überschreiten; (D) die technische und kommerzielle Durchführbarkeit sowie die wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit angestrebter Projekte und des Auftrags.

 

18. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Doozer Real Estate Systems GmbH, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

19. Schlussbestimmungen

19.1.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals ist der Sitz von DOOZER, soweit es sich bei dem Nutzer nicht um einen Verbraucher handelt.

19.2.
Diese Nutzungsbedingungen können gelegentlich angepasst werden. Bei wesentlichen Änderungen wird der Nutzer über das Portal oder per E-Mail entsprechend benachrichtigt, damit er die Änderungen vor Inkrafttreten prüfen kann. DOOZER kann die weitere Nutzung des Portals von der Zustimmung des Nutzers zu den geänderten Nutzungsbedingungen abhängig machen.

Muster Widerrufsformular

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