Barrierefreier Umbau

Wie Sie Ihre Wohnung alters- und barrierefrei sanieren

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Ein barrierefreier Umbau bietet viele Vorteile – bereits vor dem Ernstfall. Denn mehr Komfort für alle und staatliche Förderungen machen altersgerechtes Wohnen für alle Generationen interessant. Wenn eine Sanierung einer Bestandsimmobilie ansteht, ist es daher sinnvoll, das Thema Barrierefreiheit anzugehen. Warum sich ein barrierefreier Umbau im Rahmen einer Sanierung lohnt und wie Sie dies für Ihre Wohnung nutzen, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Inhaltsverzeichnis

Welche Gründe gibt es für einen barriere­freien Umbau?

Für eine Sanierung gibt es viele verschiedene Gründe. Der Hauptgrund ist oft die Wiederherstellung eines neuwertigen Zustands infolge von Schäden, z.B. durch Wasser oder Feuer.  Auch im Zuge einer energetischen Sanierung können Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen umgesetzt werden. Aber auch die allgemeine Abnutzung durch jahrzehntelange Nutzung führt früher oder später zu einer Sanierung der Bausubstanz. Manchmal ist allerdings ein barrierefreier Umbau nötig, um veränderten Lebensumständen gerecht zu werden.

Bedingt durch einen Unfall, der die Bewegungsfreiheit einschränkt, oder aus Altersgründen kann es sinnvoll sein, bestimmte bauliche Veränderungen vorzunehmen. Gerade für Vermieter lohnt sich ein barrierefreier Umbau auch, da die Anzahl potenzieller Mieter steigt. Denn Barrierefreiheit bedeutet mehr Komfort für alle. Einem Mieterwechsel allein aus Altergründen kann so auch vorgebeugt werden.

Daher heißt es: Jetzt schon an später denken! Besonders für den Fall, dass eine Sanierung der Wohnung oder des Hauses sowieso ansteht, sollte ein barrierefreier Umbau gleich mitbedacht werden. Zudem gibt es für gewisse Baumaßnahmen attraktive staatliche Förderungen.

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Welche Vorteile hat ein barr­iere­freier Umbau?

Warum sollte man mit einem barrierefreien Umbau nicht warten? Ganz einfach, Barrierefreiheit bringt viele Vorteile mit sich, die nicht nur Menschen zugutekommen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind.

Breitere Türen und insgesamt mehr Platz bringen allen Bewohnern der entsprechenden Wohnung mehr Bewegungsfreiheit. Keine Bodenschwellen in der Wohnung und dem Haus oder gar ein Fahrstuhl sind für alle angenehm, z.B. beim Transport von Möbeln oder anderen sperrigen Gegenständen. Die ebenerdige Dusche schließlich ist aktuell der Inbegriff des modernen Wohnens. Alle Maßnahmen zusammen sorgen für deutlich mehr Komfort in einem Haus.

Was bedeutet barriere­frei umbauen?

Ziel des barrierefreien Wohnens ist es, dass Bewohner mit körperlichen Einschränkungen selbstbestimmt leben und sich in ihren Wohnräumen komfortabel bewegen können. Dabei sollen bauliche Maßnahmen so gestaltet sein, dass sie niemanden von vorneherein einschränken und somit alle Bewohner am täglichen Leben teilhaben können.

Die DIN 18040-2 ist die Norm für die barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden. Bei Wohnhäusern sind dabei die öffentlichen Bereiche, also Hauseingang, Treppenhaus, Keller, Garagen und weitere Räume, die von allen Bewohnern genutzt werden, sowie die Privaträume zu unterscheiden. Bei den öffentlichen Bereichen ist die Barrierefreiheit mit „rollstuhlgerecht“ gleichzusetzen. D.h., dass alle Zufahrtswege und Eingänge auch für Personen mit dem Rollstuhl zugänglich sind.

Bei den Wohnräumen ist zu unterscheiden zwischen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“. Diese beiden Begriffe sind gesetzlich genau geregelt und so auch die Voraussetzungen dafür. Jede Wohnung, die rollstuhlgerecht ist, ist gleichzeitig auch barrierefrei. Andersherum ist es jedoch nicht so. Bei einer rollstuhlgerechten Wohnung sind die Türen mit 90 cm Durchgangsbreite etwas breiter und die Bewegungsflächen mit 150 x 150 cm auch größer als in barrierefreien Wohnungen.

Wenn sich Ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus befindet und die WEG keinem Fahrstuhl zustimmt, sollten Sie allerdings genau überlegen, ob sich ein barrierefreier Umbau tatsächlich lohnt. Hierbei kommt es vor allem darauf an, in welcher Etage sich die Wohnung befindet. Bei Erdgeschosswohnungen sollten sich nicht allzu viele Probleme ergeben. Souterrain- und Parterrewohnungen eignen sich hingegen oft auch für bewegungseingeschränkte Menschen, die lediglich auf eine Gehhilfe angewiesen sind.

Wie sieht barrierefreies Bauen aus?

Bevor es an den barrierefreien Umbau geht, gilt es daher, sich zuvor folgende Fragen zur Wohnung zu stellen:

  • Ob und inwiefern sind die höhergelegenen Etagen mit dem Rollator oder Rollstuhl erreichbar?
  • Gibt es in den Fluren und Räumen ausreichend Platz zum Wenden eines Rollstuhls oder für die Nutzung einer Gehhilfe?
  • Sind alle Fenster, Lichtschalter und Steckdosen bequem zu erreichen?
    Welche Stolperfallen gibt es?
Barrierefreie-Sanitärräume-Grundriss

Abgrenzung barrierefrei und altersgerecht

Wenn man über Barrierefreiheit spricht, werden oft auch die Begriffe „altersgerecht“ oder „seniorengerecht“ genannt. Da diese Begriffe allerdings nicht gesetzlich geregelt sind, gibt es keine festen Merkmale, an denen man sich orientieren könnte. Wenn man landläufig vom altersgerechten Wohnen spricht, meinen die meisten Menschen tatsächlich „barrierefrei“.

Daher sollten insbesondere jene Personen, die auf der Suche nach einer entsprechenden Wohnung sind, auf die in der Wohnungsanzeige genutzten Begriffe achten. Als altersgerecht werden nämlich auch solche Wohnungen bezeichnet, die über einen Haltegriff über der Badewanne verfügen, ansonsten allerdings einer normal ausgestatteten Wohnung entsprechen.

Auch bei den Begriffen „barrierearm“, „schwellenarm“ und „barrierereduziert“ ist Vorsicht geboten. Diese sind eher Floskeln, die in der Realität oft nichtssagend sind. Denn was genau bedeutet schwellenarm? Und was ist dann schwellenreich? Wie hoch darf eine Schwelle sein und wie viele darf es geben, damit die Wohnung als schwellenarm bezeichnet wird? Wenn dies nicht definiert ist, sollten Sie bei der Wohnungsbesichtigung genau hinschauen.

Behindertengerecht ist ebenfalls ein Wort, das nicht viel aussagt. Schließlich gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Behinderungen. Ist die Wohnung also für die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Menschen angepasst oder doch eher für sehbeeinträchtigte?

Welche Förder­ungen gibt es für den barr­iere­freien Um­bau?

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es spezielle Kredite für den altersgerechten Umbau. Dabei gibt es viele verschiedene förderfähige Maßnahmen innerhalb der Wohnungen und an den Wohnanlagen selbst, die der Reduzierung von Barrieren, mehr Wohnkomfort oder besseren Einbruchschutz dienen. Unabhängig vom tatsächlichen Alter der Antragsstellenden oder der Bewohner der Wohnung gibt es somit bis zu 50.000 Euro Kredit ab 3,08 % effektiven Jahreszins.

Zusätzlich gibt es für Maßnahmen zur Barrierereduzierung einen Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro. Die förderfähigen Kosten betragen je nach Umfang der Baumaßnahmen zwischen 25.000 und 50.000 Euro je Wohneinheit. Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen zur Barriere­reduzierung beläuft sich auf 10 % der förderfähigen Kosten und damit maximal 2.500 Euro. Für umfangreiche Umbaumaßnahmen zum Standard „Alters­gerechtes Haus“ beträgt der Investitionszuschuss 12,5 % von bis zu 50.000 Euro der Kosten. In diesem Fall erhalten Sie bis zu 6.250 Euro als Zuschuss.

Neben den folgenden Baumaßnahmen ist auch der Ersterwerb einer neu umge­bauten Immobilie förderfähig, wenn die Kosten für die barriere­reduzierenden Maßnahmen im Kauf­vertrag gesondert ausge­wiesen sind.

Ein barrierefrei saniertes Badezimmer.
Ein barrierefrei saniertes Badezimmer.

Maßnahmen zur Barriere­reduzierung in der Wohnung

  • Großzügigere Räume für mehr Bewegungsfreiheit schaffen
  • Breitere Türen
  • Türschwellen reduzieren
  • Terrasse, Balkon oder Loggia schaffen oder Zugang barrierefrei gestalten
  • Bodengleiche Dusche einbauen
  • Sanitärobjekte modernisieren
  • Stütz- und Halteelemente einbauen
  • Mobile Liftsysteme einbauen
  • Altersgerechte Smart-Home-Systeme zur Vereinfachung der Bedienung
  • Kommunikation z.B. durch Gegensprechanlagen verbessern
  • In Mehrgenerationenhäusern Gemeinschaftsräume schaffen
  • Umwidmung von Gewerbeflächen
  • Wohnflächenerweiterung, z.B. durch Dachbodenausbau
  • Grundriss einer bestehenden Wohnung ändern, um barrierefreies Wohnen zu ermöglichen

Maßnahmen zur Barriere­reduzierung im und um das Wohn­haus

  • Stufenlose, breitere Wege auf dem Gelände
  • Barrierefreie Parkplätze und weitere Abstellplätze
  • Wetterschutz am Hauseingang
  • Barrierefreier Zugang zum Haus
  • Mehr Bewegungsfläche
  • Aufzug einbauen oder optimieren
  • Treppenlifte oder andere Maßnahmen zur Überwindung von Treppen
  • Treppen optimieren

Maßnahmen zum Einbruchschutz

  • einbruchhemmende Haus-, Wohnungstüren
  • einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
  • Nachrüstungen an bestehenden Elementen, z.B. Türzusatzschlösser, Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart­-Home-Systemen mit Einbruchmeldefunktion
Achtung

Die Förderungen kommen nur für Immobilien infrage, die durchgängig zu Wohnzwecken genutzt werden. Ferienhäuser sind daher ausgeschlossen. Außerdem müssen Sie die Förderung vor dem Beginn der Baumaßnahmen beantragen. Die Arbeiten müssen auch zwangsläufig von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Lohnt sich ein barriere­freier Umbau?

Für den persönlichen Wohnkomfort lohnt sich ein barrierefreier Umbau in jedem Fall. Denn viele der Maßnahmen sorgen schon weit vor dem Seniorenalter für ein besseres Wohngefühl. Nicht umsonst ist das schwellenfreie Bauen längst zum Standard geworden und auch breitere Türen werden bereits standardmäßig verbaut.

Für Vermieter erweitert sich der Kreis der möglichen Mietenden, sodass die Auswahl aus einer größeren Anzahl an Bewerbern getroffen werden kann. Zudem reduziert sich bei barrierefreien Wohnungen die Zahl der Kündigungen aus Altersgründen. Die Mieter bleiben also länger in den Wohnungen.

Schlussendlich locken attraktive Förderungen für zahlreiche bauliche Maßnahmen, die unabhängig vom Alter der Bewohner für viele potenzielle Mieter attraktiv sind. In Verbindung mit dem Potenzial für höhere Nettokaltmieten aufgrund des gehobenen Standards lohnt sich ein barrierefreier Umbau auch finanziell.

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Häufig gestellte Fragen

Ein barrierefreier Umbau wird vor allem dann nötig, wenn veränderte Lebensumstände die Bewegungsfreiheit einschränken. Bedingt durch einen Unfall oder aus Altersgründen kann es daher sinnvoll sein, bestimmte bauliche Veränderungen vorzunehmen. Da Barrierefreiheit mehr Komfort für alle bedeutet, lohnt sich ein Umbau auch schon, sobald eine Sanierung der Wohnung ansteht. Jetzt schon an später denken!

Barrierefreiheit bringt viele Vorteile mit sich, die nicht nur Menschen zugutekommen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Breitere Türen, keine Türschwellen, eine ebenerdige Dusche und mehr Platz insgesamt, vielleicht sogar ein Fahrstuhl sind für alle Bewohner angenehm und heute der Standard des modernen Wohnens.

Die Begriffe „altersgerecht“ oder „seniorengerecht“ sind im Gegensatz zu „barrierefrei“ oder „rollstuhlgerecht“ nicht gesetzlich geregelt. Daher kann fast jede Wohnung als alters- oder seniorengerecht beworben werden. Wenn man umgangssprachlich vom altersgerechten Wohnen spricht, ist meist tatsächlich „barrierefrei“ gemeint. Auch die Begriffe „barrierearm“, „schwellenarm“ und „barrierereduziert“ sind eher irreführend und oft nichtssagend.

 

 
 
 

Bei der KfW gibt es spezielle Kredite für den altersgerechten Umbau. Dabei gibt es verschiedene förderfähige Maßnahmen innerhalb der Wohnungen und an den Wohnanlagen selbst, die der Reduzierung von Barrieren, mehr Wohnkomfort oder besseren Einbruchschutz dienen. Unabhängig vom Alter gibt es bis zu 50.000 Euro Kredit ab 2,35 % effektiven Jahreszins.

 
 
 

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